04.08.2003, 13:48
Vielen Dank für all die guten Tips und hinweise an alle.
Ich habe ja ein § 21 Gutachten, das datiert aber aus April 2002. Der Mensch hier bei der Zulassungsstelle meinte ich muß für eine H-Nummer auf jeden Fall ein neues Gutachten machen lassen.
Wer weiß denn wie alt es sein darf bis man dann die H-Nummer beantragt.
Wäre ja schön, wenn das Gutachtren vom letzten Jahr noch gültig wäre.
Nun muß ich dem Zulassungsmenschen noch davon überzeugen, das er unrecht hat, wenn er meint ich könne mein Auto erst im Dezember mit H-Nummer fahren.
Da muß man bei solchen Behördenmenschen immer sehr devot sein, was eigentlich nicht unbedingt CORVETTE LIKE ist.
So, erstmal
Gruß aus Buxtehude, wo die Hunde mit dem Schw... bellen
Dieter
Ich habe ja ein § 21 Gutachten, das datiert aber aus April 2002. Der Mensch hier bei der Zulassungsstelle meinte ich muß für eine H-Nummer auf jeden Fall ein neues Gutachten machen lassen.
Wer weiß denn wie alt es sein darf bis man dann die H-Nummer beantragt.
Wäre ja schön, wenn das Gutachtren vom letzten Jahr noch gültig wäre.
Nun muß ich dem Zulassungsmenschen noch davon überzeugen, das er unrecht hat, wenn er meint ich könne mein Auto erst im Dezember mit H-Nummer fahren.
Da muß man bei solchen Behördenmenschen immer sehr devot sein, was eigentlich nicht unbedingt CORVETTE LIKE ist.
So, erstmal
Gruß aus Buxtehude, wo die Hunde mit dem Schw... bellen
Dieter
Jung sein ist ein Fehler, der mit jedem Tag geringer wird!!!