18.11.2009, 01:25
Hi Struppi,
meines Wissens hat ausschließlich der letzte Buchstabe etwas mit der maximalen zulässigen Geschwindigkeit zu tun, für die der Reifen zugelassen ist. Dies meist ebenfalls mit einem Sicherheitsaufschlag, da man Tachoungenauigkeiten einrechnet. Oft sind bei den Amis optimistischere, höhere Geschwindigkeiten eingetragen, als das Fahrzeug wirklich erreichen kann. Das trifft sowohl meine Corvette, als auch meinen Van. Beide würde die angegebene Geschwindigkeit nicht erreichen, ohne daß die Maschine bereits überdreht.
Die zweistellige Zahl hinter der Angabe des Felgendurchmessers ist der Traglastindex. Mein Minivan hat eine 92, mit 7 Sitzen und 2.5 to zulässiger Gesamtmasse. Die Corvette ist selbst auf der Vorderachse erheblich leichter unterwegs. Eventuell kann es sein, daß Ingenieure Drehmomentangaben auf die Traglast als Sicherheitsaufschlag rechnen. Einen Sicherheitsaufschlag gibt es in jedem Fall. Im Regelfall kann man jedoch davon ausgehen, daß die Traglast dem halben Achslast plus einem Sicherheitsaufschlag entspricht. Im Zweifel nimmt man bei Einzeleintragung vermutlich die schwerer belastete Achse. Eine 89 müsste für eine voll beladene Corvette selbst auf der Vorderachse mit Big Block ausreichen.
Bei mir ist eine Traglast noch nicht einmal in den Papieren eingetragen! Sie ergibt sich einzig aus der Achslast.
Natürlich kann es jeder Reifenhersteller so handhaben, daß er dabei den jeweils lieferbaren Reifen vorschlägt. Das hat aber vermutlich nichts mit der Realität zu tun. Für meinen Van waren in dieser Dimension auch von Pirelli Rennreifen der Klasse "W" Reifen über 300 km/h erhältlich. Die sind zwar sicher, sauteuer und auch überflüssig an einem Fahrzeug, daß bei 180 abregelt. Einzig war diese Dimension als "W" Sommerreifen von Pirelli lieferbar. So würde ich die natürlich auch vorschlagen.
Mein Reifenhändler fand dann aber günstigere Reifen, die zum Fahrzeug besser passen.
Gleiches gilt meines Wissens für die Belastbarkeit von nicht serienmäßigen Felgen bei Einzelgenehmigungen.
Ich mag mich allerdings irren. Insofern wären Deine Ausführungen interessant.
Für die übrigen Diskutanten sei angemerkt, daß der Aufkleber mit Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei echten Winterreifen zulässig ist. Nicht jedoch für Sommerreifen. Mit Sommerreifen und der falschen Geschwindigkeitsklasse schickt einen der TÜV zum Teufel - aufgrund der Gesetzeslage und aus Sicherheitsgründen. Bei einem Unfall wird der Gutachter der eigenen oder gegnerischen Versicherung einen auf dem Schaden sitzen lassen, selbst wenn man nicht schuld ist - weil die allgemeine Betriebserlaubnis mit den falschen Reifen sogar erlischt. ALSO VORSICHT MIT FALSCHEN REIFEN! Das kann seeeehr teuer werden.
meines Wissens hat ausschließlich der letzte Buchstabe etwas mit der maximalen zulässigen Geschwindigkeit zu tun, für die der Reifen zugelassen ist. Dies meist ebenfalls mit einem Sicherheitsaufschlag, da man Tachoungenauigkeiten einrechnet. Oft sind bei den Amis optimistischere, höhere Geschwindigkeiten eingetragen, als das Fahrzeug wirklich erreichen kann. Das trifft sowohl meine Corvette, als auch meinen Van. Beide würde die angegebene Geschwindigkeit nicht erreichen, ohne daß die Maschine bereits überdreht.
Die zweistellige Zahl hinter der Angabe des Felgendurchmessers ist der Traglastindex. Mein Minivan hat eine 92, mit 7 Sitzen und 2.5 to zulässiger Gesamtmasse. Die Corvette ist selbst auf der Vorderachse erheblich leichter unterwegs. Eventuell kann es sein, daß Ingenieure Drehmomentangaben auf die Traglast als Sicherheitsaufschlag rechnen. Einen Sicherheitsaufschlag gibt es in jedem Fall. Im Regelfall kann man jedoch davon ausgehen, daß die Traglast dem halben Achslast plus einem Sicherheitsaufschlag entspricht. Im Zweifel nimmt man bei Einzeleintragung vermutlich die schwerer belastete Achse. Eine 89 müsste für eine voll beladene Corvette selbst auf der Vorderachse mit Big Block ausreichen.
Bei mir ist eine Traglast noch nicht einmal in den Papieren eingetragen! Sie ergibt sich einzig aus der Achslast.
Natürlich kann es jeder Reifenhersteller so handhaben, daß er dabei den jeweils lieferbaren Reifen vorschlägt. Das hat aber vermutlich nichts mit der Realität zu tun. Für meinen Van waren in dieser Dimension auch von Pirelli Rennreifen der Klasse "W" Reifen über 300 km/h erhältlich. Die sind zwar sicher, sauteuer und auch überflüssig an einem Fahrzeug, daß bei 180 abregelt. Einzig war diese Dimension als "W" Sommerreifen von Pirelli lieferbar. So würde ich die natürlich auch vorschlagen.
Mein Reifenhändler fand dann aber günstigere Reifen, die zum Fahrzeug besser passen.
Gleiches gilt meines Wissens für die Belastbarkeit von nicht serienmäßigen Felgen bei Einzelgenehmigungen.
Ich mag mich allerdings irren. Insofern wären Deine Ausführungen interessant.
Für die übrigen Diskutanten sei angemerkt, daß der Aufkleber mit Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei echten Winterreifen zulässig ist. Nicht jedoch für Sommerreifen. Mit Sommerreifen und der falschen Geschwindigkeitsklasse schickt einen der TÜV zum Teufel - aufgrund der Gesetzeslage und aus Sicherheitsgründen. Bei einem Unfall wird der Gutachter der eigenen oder gegnerischen Versicherung einen auf dem Schaden sitzen lassen, selbst wenn man nicht schuld ist - weil die allgemeine Betriebserlaubnis mit den falschen Reifen sogar erlischt. ALSO VORSICHT MIT FALSCHEN REIFEN! Das kann seeeehr teuer werden.