13.11.2009, 10:39
Zitat:Original von JRso ist es auch. Hauptsache es wurd bei den Beschädigungen auch etwas entwendet. also wenn man einen verkratzten Wagen mit umgetretenen herunterhängenden Rückspiegel sieht, einfach den Rückspiegel entfernen und sagen der wurde geklaut. dann wird der Rest über die TK auch bezahlt.
Hi Martin,
sorry to hear that!
Ich kenne das aber von der TK nur so, dass auch alles, was beim Diebstahl kaputt gemacht wird, ersetzt wird.
Das soll keine Anstiftung zu einer Straftat sein. Ich habe das selber nur so gehört (von einem Versicherungsmann)