28.07.2003, 20:41
Hallo Jürgen
also wenn die Spurverbreiterungen MIT TÜV-GUTACHTEN und BESTÄTIGUNG DER VERIFIZIERUNG NACH § 19 StVZO sind dann wären die Achsmässig zu verbauen d.h. NUR für hinten würde der Tüv auch eintragen. Es gibt z.B. Sätze da wird ausdrücklich darauf verwiesen "NUR HINTEN ZU VERWENDEN" dabei steht aber nicht, das dann automatisch eine Verbreiterung für vorne ebenfalls angebaut werden muss.... siehe z.B. https://www.vette-products.de/shop/index...pt_57.html
Da wirst Du aber bestimmt noch die eine oder andere Antwort mehr zu bekommen.
Gruss
Werner
also wenn die Spurverbreiterungen MIT TÜV-GUTACHTEN und BESTÄTIGUNG DER VERIFIZIERUNG NACH § 19 StVZO sind dann wären die Achsmässig zu verbauen d.h. NUR für hinten würde der Tüv auch eintragen. Es gibt z.B. Sätze da wird ausdrücklich darauf verwiesen "NUR HINTEN ZU VERWENDEN" dabei steht aber nicht, das dann automatisch eine Verbreiterung für vorne ebenfalls angebaut werden muss.... siehe z.B. https://www.vette-products.de/shop/index...pt_57.html
Da wirst Du aber bestimmt noch die eine oder andere Antwort mehr zu bekommen.
Gruss
Werner