25.09.2009, 11:45
Zitat:Original von Frank the Judge
Zitat:rote blinker sind nach neuestem zulassungsrecht ab dem 1.1.1970 verboten
Das stimmt so nicht ganz. Die Regelung ist nicht neu, sondern aus dem Jahre 1969!!!
Nur hat sie kaum jemand angewandt. Seit ca. 2-3 Jahrenahren ist das anders und die TÜVler haben von "ganz oben" eine klare Ansage bekommen, diese Vorschriften jetzt umzusetzen.
Wer vorher rote Blinker eingetragen hatte, der wird sie in den meisten Fällen auch behalten dürfen.
Auch wenn ein Graukittel für ein neueres Fahrzeug rote Blinker einträgt, kann es sein, dass der nächste sie wieder austrägt.
Mein Bekannter vom TÜV Rheinland begründete das mit dem Überhandnehmen der roten Blinker. In Köln fahren dutzende neuerer Porsche mit amerikanischen Rückleuchten, somit auch roten Blinker rum. Irgendwann hat dann jeder Exekutive die Faxen dicke, wenn es so Überhand nimmt. So soll es gewesen sein...
Also: Es wird nicht einfacher, eher das Gegenteil.
Der oben zitierte Bekannte läßt mir mit augenzudrücken auch moderne (amerikanische) Autos mit roten Blinkern durch die Hauptuntersuchung bzw. Vollabnahme. Nur eintragen tut er die Situation auch nicht mehr.
Er sagt, wenn ich mit so einem Auto in eine Kontrolle käme, und die Polizei, die durchaus über die Lage informiert ist, es unbedingt wissen lassen wolle, er behaupten müßte, dass zu Zeiten der Untersuchung das Auto mit gelben Blinkern vorgeführt worden wäre.
hi frank,
die regelung ist im §54stvzo und besagt das "vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig" sind.
via ausnahmeregelung / einzelgenehmingung konnten bis 1997 rote blinker regulär eingetragen werden, auch bei neufahrzeugen. jedoch wurde noch fast 10 jahre lang danach mit einzelgutachten rote blinker
ermöglicht, das ist nun aber seit 2-3 jahren definitiv vorbei, wie von dir geschildert.
gruss
Wie Original sind eigentlich noch restaurierte Fahrzeuge, die zu einem nicht unwesentlichen Teil aus chinesischen oder taiwanischen Reproteilen bestehen ?