17.09.2009, 18:23
Das Posting zur TÜV -Eintragung:
Zitat:Original von INJA
Zum Thema MINDESTHÖHE (Boden bis Unterkante Kennzeichen) folgendes :
Die Mindesthöhe soll eigentlich 200mm betragen.
Der TÜV bescheinigt mir 150mm für die Corvette. Das ist die Höhe vom Halter .
Mit dem Gutachten gibt es dann bei der Zulassungsstelle eine
Ausnahmegenehmigung nach §70. Dies sollte aber bei der Zulassungsstelle
vorher erfragt werden, war aber bei mir kein Problem.