31.08.2009, 21:20
Das ist alles nicht neu.
Mit der Gefahr in Verzug ist in der Vergangenheit viel Schindluder
durch die Vollstreckungsorgane getrieben worden, so daß die Gerichte
- allen voran das OLG Köln - diesem munteren Treiben ohne vorheriges
richterliches Placet, in den letzten beiden Jahren einen Riegel vorgeschoben
haben.
Gut so !
Vorliegend ist jedoch ein völlig anderer Grund für die Anordnung des Polizei-
beamten gegeben gewesen. Außerhalb der vorgeschriebenen Eildienstzeiten,
die ja auch dem Urteil zu entnehmen sind, wird weiterhin Gefahr in Verzug zu
bejahen sein.
Gruß Edgar
Mit der Gefahr in Verzug ist in der Vergangenheit viel Schindluder
durch die Vollstreckungsorgane getrieben worden, so daß die Gerichte
- allen voran das OLG Köln - diesem munteren Treiben ohne vorheriges
richterliches Placet, in den letzten beiden Jahren einen Riegel vorgeschoben
haben.
Gut so !
Vorliegend ist jedoch ein völlig anderer Grund für die Anordnung des Polizei-
beamten gegeben gewesen. Außerhalb der vorgeschriebenen Eildienstzeiten,
die ja auch dem Urteil zu entnehmen sind, wird weiterhin Gefahr in Verzug zu
bejahen sein.
Gruß Edgar