28.08.2009, 21:39
Ich habe mir das jetzt durchgelesen. Nachdem ich mein Schwindelanfall überwunden
habe, habe ich nicht viel verstanden.
Was heißt jetzt "keine Gefahr im Verzug"?
Was heißt "sonst Beweiserhebungs und -verwertungsverbot"
Ich verstehe das so. Wenn man an mir, gegen meinem Willen, eine Blutabnahme vornimmt,
ohne richterliche Genemigung, ist dann die Blutabnahmen nicht vor Gericht relevant,
wenn "keine Gefahr in Verzug" vorliegt.
Da soll mal einer durchblicken
habe, habe ich nicht viel verstanden.
Was heißt jetzt "keine Gefahr im Verzug"?
Was heißt "sonst Beweiserhebungs und -verwertungsverbot"
Ich verstehe das so. Wenn man an mir, gegen meinem Willen, eine Blutabnahme vornimmt,
ohne richterliche Genemigung, ist dann die Blutabnahmen nicht vor Gericht relevant,
wenn "keine Gefahr in Verzug" vorliegt.
Da soll mal einer durchblicken
Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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