28.08.2009, 20:57
Hier das schriftliche Urteil und der Fall.
Sinngemäß liest sich das so:
Normale Alkohlkontrolle - keine Gefahr im Verzug - keine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung - sonst Beweiserhebungs und -verwertungsverbot.
Sinngemäß liest sich das so:
Normale Alkohlkontrolle - keine Gefahr im Verzug - keine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung - sonst Beweiserhebungs und -verwertungsverbot.