24.08.2009, 13:52
Mahlzeit,
und zunächst auch von mir nen Glückwunsch, dass Euch nichts schlimmeres passiert ist.
Nachdem meine bessere Hälfte auch vor 4 Monaten einen unverschuldeten Unfall hatte, bei dem es immer noch ein Hick-Hack mit der gegnerischen Vesicherung gibt kann ich nur folgendes empfehlen:
Wozu auch selbst die Nerven strapazieren? Und die Versicherungsfredels verdrehen einem eh das Wort im Mund. Am Besten AUCH NICHT selbst mit der Versicherung telefonieren. Lass das mal alles den Anwalt machen, wofür gibt´s die Leute denn sonst?
Und zu folgenden Zitat:
Ganz unrecht hat der Wenzel (in diesem Punkt) nicht. Nur etwas unverständlich formuliert.
Wenn das Auto ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist (was es vermutlich auch sein wird) legt der Gutachter den Wert vor dem Unfallzeitpunkt fest und bewertet die zu erwartenden Reparaturkosten.
Dann setzt er das Unfallfahrzeug für einige Tage (ca. 3-5 Tage) ins Internet in eine "Restwertbörse".
Dort geben dann Verwerter, Reparaturwerkstätten oder auch Firmen aus dem Ausland Gebote für den "Schrott" ab.
Das Höchstgebot wird dann als Restwert hergenommen und steht dann im Gutachten.
Die Versicherung zieht diesen Restwert vom vorherigen Wert ab und zahlt nur die Differenz aus.
Der Höchstbietende ist für (ich glaube 2 Wochen, können aber auch 4 Wochen sein) an sein Gebot gebunden und würde Dir dann den Restwert bezahlen.
Du als Verkäufer bist aber nicht verpflichtet, ihm das FZG zu geben (falls du selbst reparieren willst, oder jemand findest, der noch mehr zahlen würde).
Soviel zur Theorie, nachdem aber wie gesagt die Versicherungen auch schauen wie sie sich was sparen können lieber zuerst zum Anwalt, dann bist auf der sicheren Seite.
Und gute Besserung noch
Grüße
-joe-
und zunächst auch von mir nen Glückwunsch, dass Euch nichts schlimmeres passiert ist.
Nachdem meine bessere Hälfte auch vor 4 Monaten einen unverschuldeten Unfall hatte, bei dem es immer noch ein Hick-Hack mit der gegnerischen Vesicherung gibt kann ich nur folgendes empfehlen:
Zitat:Original von Corvette Cowboy
Auch und gerade als unschuldig in einen Unfall verwickelte Person
würde ich keinesfalls auf einen Rechtsbeistand verzichten....
Wozu auch selbst die Nerven strapazieren? Und die Versicherungsfredels verdrehen einem eh das Wort im Mund. Am Besten AUCH NICHT selbst mit der Versicherung telefonieren. Lass das mal alles den Anwalt machen, wofür gibt´s die Leute denn sonst?
Und zu folgenden Zitat:
Zitat:Original von speed300
.........
Ich hoffe für Dich das der Restwert klein sein wird. Heute wird der nämlich von der Aufkäufern festgelegt. Der ist meistens so hoch das mann hinterher Das Auto nicht noch teuere verkaufen kann. Also muß das der Bieter auch abholen.
Gruß
W.
Ganz unrecht hat der Wenzel (in diesem Punkt) nicht. Nur etwas unverständlich formuliert.
Wenn das Auto ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist (was es vermutlich auch sein wird) legt der Gutachter den Wert vor dem Unfallzeitpunkt fest und bewertet die zu erwartenden Reparaturkosten.
Dann setzt er das Unfallfahrzeug für einige Tage (ca. 3-5 Tage) ins Internet in eine "Restwertbörse".
Dort geben dann Verwerter, Reparaturwerkstätten oder auch Firmen aus dem Ausland Gebote für den "Schrott" ab.
Das Höchstgebot wird dann als Restwert hergenommen und steht dann im Gutachten.
Die Versicherung zieht diesen Restwert vom vorherigen Wert ab und zahlt nur die Differenz aus.
Der Höchstbietende ist für (ich glaube 2 Wochen, können aber auch 4 Wochen sein) an sein Gebot gebunden und würde Dir dann den Restwert bezahlen.
Du als Verkäufer bist aber nicht verpflichtet, ihm das FZG zu geben (falls du selbst reparieren willst, oder jemand findest, der noch mehr zahlen würde).
Soviel zur Theorie, nachdem aber wie gesagt die Versicherungen auch schauen wie sie sich was sparen können lieber zuerst zum Anwalt, dann bist auf der sicheren Seite.
Und gute Besserung noch
Grüße
-joe-
Grüße
-joe-
-joe-