24.08.2009, 11:45
liest sixch ja schon erschreckend, gut, daß keine Personen zu Schaden gekommen sind.
Bei meiner selbst verunfallten C4 lief das mit dem Wagen folgendermaßen ab:
Der Wagen wird von einem Gutachter geschätzt, also der Zeitwert und der Restwert ermittelt. Anschließend wird der Wagen in eine Restwertbörse (oder wie auch immer die heisst) eingestellt. Dort können nur Händler reinsehen und Ihr Gebot abgeben. Du erhälst dann von deiner Versicherung ein Schreiben, in dem das höchste Gebot mit Bieter angegeben ist. Die Versicherung zahlt dir dann die Differenz zwischen zeitwert und diesem gebot. Nun hast Du die Wahl.das Angebot anzunehmen (keine Pflicht), den Wagen privat zu verkaufen, ihn wiederaufzubauen zu schlachten oder was auch immer. Wie gesagt, von der Versicherung gibt es nur die Differenz.
In deinem Fall fürfte natürlich die gegnerische Versicherung die Differenz vom Zeitwert zum Angebot auszahlen.
Als mir mein damlaiger Firmenpassat abgeschossen wurde war das Procedere genauso, hat mich aber nicht interessiert da ich ja einen neuen Wagen bekommen habe.
Falls der Wagen reparabel wäre, bekommst Du (bzw. deine Schwester als Halterin) eine Wertminderung zugesprochen.
Für Schmerzensgeld und Schadensgeld am besten mit einem Anwalt reden.
Frank
Bei meiner selbst verunfallten C4 lief das mit dem Wagen folgendermaßen ab:
Der Wagen wird von einem Gutachter geschätzt, also der Zeitwert und der Restwert ermittelt. Anschließend wird der Wagen in eine Restwertbörse (oder wie auch immer die heisst) eingestellt. Dort können nur Händler reinsehen und Ihr Gebot abgeben. Du erhälst dann von deiner Versicherung ein Schreiben, in dem das höchste Gebot mit Bieter angegeben ist. Die Versicherung zahlt dir dann die Differenz zwischen zeitwert und diesem gebot. Nun hast Du die Wahl.das Angebot anzunehmen (keine Pflicht), den Wagen privat zu verkaufen, ihn wiederaufzubauen zu schlachten oder was auch immer. Wie gesagt, von der Versicherung gibt es nur die Differenz.
In deinem Fall fürfte natürlich die gegnerische Versicherung die Differenz vom Zeitwert zum Angebot auszahlen.
Als mir mein damlaiger Firmenpassat abgeschossen wurde war das Procedere genauso, hat mich aber nicht interessiert da ich ja einen neuen Wagen bekommen habe.
Falls der Wagen reparabel wäre, bekommst Du (bzw. deine Schwester als Halterin) eine Wertminderung zugesprochen.
Für Schmerzensgeld und Schadensgeld am besten mit einem Anwalt reden.
Frank