22.08.2009, 22:46
Hallo Christian,
gut, daß es nur Blech war, das Schaden genommen hat.
Das Fahrzeug muss begutachtet werden, die gegnerische Haftpflicht
ermittelt werden, Akteneinsicht bei der Polizei genommen werden etc.
Du solltest einen Anwalt beauftragen, der das für Dich erledigt.
Wenn ich helfen kann, ruf mich an ( 0172 2833028 )
Gruß Edgar
gut, daß es nur Blech war, das Schaden genommen hat.
Das Fahrzeug muss begutachtet werden, die gegnerische Haftpflicht
ermittelt werden, Akteneinsicht bei der Polizei genommen werden etc.
Du solltest einen Anwalt beauftragen, der das für Dich erledigt.
Wenn ich helfen kann, ruf mich an ( 0172 2833028 )
Gruß Edgar