20.08.2009, 19:34
Hi Golf vs. Corvette,
in den neuen KFZ-Briefen ist keine maximale Achstraglast mehr eingetragen.
Diese Angaben stehen im KFZ-Schein.
Die Angaben werden aus dem von FtJ genannten "zentralen Computer" automatisch aufgerufen und in den KFZ-Schein eingetragen, wenn keine Auflastungsdaten vorhanden sind.
Lediglich im "alten KFZ-Brief" stehen diese Daten noch drinn.
Daher dürfte Dir so eine "Kopie", nach alter StVZO, nicht helfen, da eine neue Richtlinie angewand werden muss.
Eventuell könnte Dir als Sachbearbeitungs-Hinweis eine Kopie von einem C4-KFZ-Schein helfen.
Aber die Daten sind im von FtJ genannten "zentralen Computer" vorhanden und wenn die nicht Ausreichen, "wird man nicht wollen".
Schliesslich sind das amtliche Daten.
Also nützt Dir auch eine KFZ-Schein-Kopie nichts, da die amtlichen Zentralcomputer-Daten Dir ja auch nichts nützen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
in den neuen KFZ-Briefen ist keine maximale Achstraglast mehr eingetragen.
Diese Angaben stehen im KFZ-Schein.
Die Angaben werden aus dem von FtJ genannten "zentralen Computer" automatisch aufgerufen und in den KFZ-Schein eingetragen, wenn keine Auflastungsdaten vorhanden sind.
Lediglich im "alten KFZ-Brief" stehen diese Daten noch drinn.
Daher dürfte Dir so eine "Kopie", nach alter StVZO, nicht helfen, da eine neue Richtlinie angewand werden muss.
Eventuell könnte Dir als Sachbearbeitungs-Hinweis eine Kopie von einem C4-KFZ-Schein helfen.
Aber die Daten sind im von FtJ genannten "zentralen Computer" vorhanden und wenn die nicht Ausreichen, "wird man nicht wollen".
Schliesslich sind das amtliche Daten.
Also nützt Dir auch eine KFZ-Schein-Kopie nichts, da die amtlichen Zentralcomputer-Daten Dir ja auch nichts nützen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI