28.07.2009, 21:21
Zitat:Original von night-fly1
hm, mal eine ganz selten dumme frage.. was wird den z.b. bei einem totalschaden , oder auch diebstahl von der versicherung berücksichtigt ?? das wertgutachten , oder ( wenn man es denn hat ) das wiederherstellungsgutachten ??
lg
n.fl
Im Fall meines Caballistas würde bei Totalschaden das Fahrzeug wieder innerhalb des Wiederherstellungsgutachten-Wertes eine Wiederherstellung erfolgen.
Die Versicherungsbeträge wären dem entsprechend hoch, zu hoch für mich.
Bei Diebstahl
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, das der Neuerwerb eines vergleichbaren Unikates bis zur Höhe des Wiederherstellungsgutachten-Wertes ausgezahlt wird, wenn laut neuem Wiederherstellungsgutachten das neue Fahrzeug dieses auch Wert ist.
Ansonsten tritt die VK-Diebstahlversicherung (Vollgutachten-Wert oder Folgegutachten-Wert über das Caballista) in Kraft.
Somit habe ich "nur" VK.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI