23.07.2009, 13:15
bei Frank84 und winfried ist das Erstzulassungdatum, das in den deutschen Papieren steht, falsch.
dann kann man sich bei der Einstufung als Oldtimer auf das richtige Datum oder auf das Baujahr beziehen, falls das richtige Datum nicht bekannt ist.
Man könnte auch das eingetragene Datum ändern.
Wären die Fahrzeuge tatsächlich zu dem eingetragenen Zeitpunkt erstmalig in Verkehr gebracht worden, würde es anders aussehen.
dann kann man sich bei der Einstufung als Oldtimer auf das richtige Datum oder auf das Baujahr beziehen, falls das richtige Datum nicht bekannt ist.
Man könnte auch das eingetragene Datum ändern.
Wären die Fahrzeuge tatsächlich zu dem eingetragenen Zeitpunkt erstmalig in Verkehr gebracht worden, würde es anders aussehen.