23.07.2009, 01:06
Zitat:Original von Maseratimerlin
H - Zulassung Herstellungsdatum ist maßgeblich
Gem. § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist unter Nr. 22 definiert: Im Sinne dieser Verordnung sind:
"Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."
Was heißt: "erstmals in Verkehr gekommen sind" ?
Vielfach wird von den Zulassungsstellen leider entweder auf das Jahr der Erstzulassung, oder aber auf das genaue Datum der Erstzulassung aus den Fahrzeugpapieren abgestellt.
Beides ist irrig, denn was wäre mit Fahrzeugen, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber erst später oder noch nie zugelassen wurden?
Die hiesige Bezirksregierung als der Zulassungsstelle übergeordnete Aufsichtsbehörde dazu, wie die FZV zu handhaben ist :
"Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO) sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet.
Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters.
Gemäß § 23 Straßenverkehrs-ZulassungsVO ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer erforderlich. Wenn Sie der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Gutachten vorlegen, kann das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden."
Somit ist bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde wohl jedes vor 30 Jahren hergestellte Fahrzeug als Oldtimer zulassungsfähig.
Da Du das Baudatum Deiner Vette nachweisen kannst ist eine Zulassung mit H - Kennzeichen bereits im August möglich.
Gruß Edgar
Hallo Edgar,
ein grosses DANKE für Deinen Hinweis.
Mein Caballista wurde September 1979 gebaut und Oktober 1979 an Dunham Coach geliefert.
Der wiederum war April 1980 fertig mit dem Umbau und fuhr das Teil für Fotos und Prospekte im April und Mai auf den US-Strassen.
Verkauft und damit an Zwischenhändler weiter gereicht wurde das Fahrzeug im Mai 1980.
Im Juni 1980 wurde das Fahrzeug "weiter gereicht" (fahren auf Händler-Kennzeichen als Promo-Fahrzeug)
Meine Zulassungsstelle (Bremen) zitiert knallhart die "Erstzulassung zum Betrieb im öffentlichen Verkehr".
Erstzulassung mit Title war 1980.
Tja, und damit wurde 07.1980 als erstes "in Verkehr gekommen" eingetragen.
Würde ich ein Museums-Fahrzeug kaufen, welches noch nie für den Betrieb auf öffentlichen Strassen zugelassen wurde (hatte da mal den Scorpion im Auge), würde ich den hier in Bremen als Erstzulassung mit dem Tag der ersten Anmeldung in Bremen angemeldet bekommen (2009) und nicht 1973 als Bau- und Auslieferungsdatum.
So wurde es mir knallhart vom zuständigen (sehr freundlichen) Sachbearbeiter (zuständig für US-Fahrzeuge) mitgeteilt.
Damit konnte ich damals den Scorpion nicht nach "D" holen.
Auch hätte ich jetzt schon ein H-Kennzeichen und müsste nicht bis nächstes Jahr warten.
Diese ganzen Caballista-Vorgänge habe ich schriftlich als Originale.
Nützt mir nur etwas als vollständige Dokumentation meines Caballistas, nicht aber für Zulassung oder H-Kennzeichen.
Also Bremen interessiert nicht das Baujahr oder Auslieferungsjahr, sondern nur das Datum der ersten Zulassung.
Sind gar keine Informationen aufzutreiben und das Fahrzeug macht einen gebrauchten Eindruck, wird 7ter Monat des Baujahres imaginär als erstes Zulassungsdatum ernannt.
Gibt es keine Gebrauchsspuren (Museumsfahrzeug), wird das Baujahr nicht als erstes Zulassungsdatum in Bremen anerkannt und man darf klagen.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI