22.07.2009, 22:57
H - Zulassung Herstellungsdatum ist maßgeblich
Gem. § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist unter Nr. 22 definiert: Im Sinne dieser Verordnung sind:
"Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."
Was heißt: "erstmals in Verkehr gekommen sind" ?
Vielfach wird von den Zulassungsstellen leider entweder auf das Jahr der Erstzulassung, oder aber auf das genaue Datum der Erstzulassung aus den Fahrzeugpapieren abgestellt.
Beides ist irrig, denn was wäre mit Fahrzeugen, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber erst später oder noch nie zugelassen wurden?
Die hiesige Bezirksregierung als der Zulassungsstelle übergeordnete Aufsichtsbehörde dazu, wie die FZV zu handhaben ist :
"Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO) sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet.
Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters.
Gemäß § 23 Straßenverkehrs-ZulassungsVO ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer erforderlich. Wenn Sie der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Gutachten vorlegen, kann das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden."
Somit ist bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde wohl jedes vor 30 Jahren hergestellte Fahrzeug als Oldtimer zulassungsfähig.
Da Du das Baudatum Deiner Vette nachweisen kannst ist eine Zulassung mit H - Kennzeichen bereits im August möglich.
Gruß Edgar
Gem. § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist unter Nr. 22 definiert: Im Sinne dieser Verordnung sind:
"Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."
Was heißt: "erstmals in Verkehr gekommen sind" ?
Vielfach wird von den Zulassungsstellen leider entweder auf das Jahr der Erstzulassung, oder aber auf das genaue Datum der Erstzulassung aus den Fahrzeugpapieren abgestellt.
Beides ist irrig, denn was wäre mit Fahrzeugen, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber erst später oder noch nie zugelassen wurden?
Die hiesige Bezirksregierung als der Zulassungsstelle übergeordnete Aufsichtsbehörde dazu, wie die FZV zu handhaben ist :
"Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO) sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet.
Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters.
Gemäß § 23 Straßenverkehrs-ZulassungsVO ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer erforderlich. Wenn Sie der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Gutachten vorlegen, kann das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden."
Somit ist bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde wohl jedes vor 30 Jahren hergestellte Fahrzeug als Oldtimer zulassungsfähig.
Da Du das Baudatum Deiner Vette nachweisen kannst ist eine Zulassung mit H - Kennzeichen bereits im August möglich.
Gruß Edgar