21.07.2009, 09:40
Wobei natürlich auch der Verkäufer über die gesetzliche Gewährleistung hinaus noch zusätzliche Garantien geben kann.
In Deutschland würde ich persönlich so eine kostenpflichtige Garantie des Herstellers für das zweite Jahr nicht abschließen, da mir der Umfang der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ausreicht.
Wichtige Ausnahmen für mich sind dabei: Akku durch Garantie explizit abgedeckt(meist nur 6 Monate, da Verschleißteil) und drohende Insolvenz des Verkäufers.
Gruß
Uli
In Deutschland würde ich persönlich so eine kostenpflichtige Garantie des Herstellers für das zweite Jahr nicht abschließen, da mir der Umfang der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ausreicht.
Wichtige Ausnahmen für mich sind dabei: Akku durch Garantie explizit abgedeckt(meist nur 6 Monate, da Verschleißteil) und drohende Insolvenz des Verkäufers.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)