20.07.2009, 22:24
mal wieder......
Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche für Verbraucher 2 Jahre beträgt (Unternehmer: 1 Jahr). Hierzu muss der Mangel an dem Gerät bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen.
Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer der Vertrags- und Ansprechpartner.
Garantie
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Sie beträgt üblicherweise zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren.
Die Garantie ist also viel weitreichender als die Gewährleistung, da sie in der Regel länger ist als die Gewährleistung und nicht nur Mängel abdeckt, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen, sondern auch alle, die im gesamten Garantiezeitraum auftreten.
Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller diese im Großen und Ganzen frei auslegen kann.
Im Garantiefall ist der Hersteller der Vertrags- und Ansprechpartner.
Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche für Verbraucher 2 Jahre beträgt (Unternehmer: 1 Jahr). Hierzu muss der Mangel an dem Gerät bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen.
Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer der Vertrags- und Ansprechpartner.
Garantie
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Sie beträgt üblicherweise zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren.
Die Garantie ist also viel weitreichender als die Gewährleistung, da sie in der Regel länger ist als die Gewährleistung und nicht nur Mängel abdeckt, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen, sondern auch alle, die im gesamten Garantiezeitraum auftreten.
Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller diese im Großen und Ganzen frei auslegen kann.
Im Garantiefall ist der Hersteller der Vertrags- und Ansprechpartner.