01.07.2009, 23:29
Und zu guter letzt erhalte ich heute noch Post von der Kantonspolizei Thurgau. Angeblich soll ich auf der Wilerstrasse in Bänikon in Fahrtrichtung Affeltrangen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 14 km/h überschritten haben. Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h ergibt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 9 km/h, d.h. eine Busse von CHF 120.-. Beweismittel wie Fotos o.ä. waren der Uebertretungsanzeige nicht beigelegt.
Das soll glauben wer will, ich kann es mir jedenfalls überhaupt nicht erklären. Sind wir doch zu diesem Zeitpunkt im Konvoi mit den behinderten Menschen unterwegs gewesen. Das Tempo war während der gesamten Rundfahrt, wie üblich in einem Konvoi mit etwa 50 Fahrzeugen, gemächlich gewesen. Von daher betrachtet habe ich echt Mühe, dies nachzuvollziehen.
Es bleibt mir wohl nicht erspart, diese Busse zähneknirschend zu bezahlen, obwohl ich mich klar nicht schuldig fühle. Alles andere verursacht nur Kosten und Umtriebe und ist eh unbehelflich.
Das soll glauben wer will, ich kann es mir jedenfalls überhaupt nicht erklären. Sind wir doch zu diesem Zeitpunkt im Konvoi mit den behinderten Menschen unterwegs gewesen. Das Tempo war während der gesamten Rundfahrt, wie üblich in einem Konvoi mit etwa 50 Fahrzeugen, gemächlich gewesen. Von daher betrachtet habe ich echt Mühe, dies nachzuvollziehen.
Es bleibt mir wohl nicht erspart, diese Busse zähneknirschend zu bezahlen, obwohl ich mich klar nicht schuldig fühle. Alles andere verursacht nur Kosten und Umtriebe und ist eh unbehelflich.
Freundliche Grüsse
Reto
Reto