02.06.2009, 22:41
Zitat:Original von GMB
weist du ob das dann teil dann mit einer §21 abnahme eingetragen werden muß?
weil teilegutachten bzw. ABE für Abgasumschlüsselung sind doch nicht mehr ungültig.
gruß marcus
Gena diese Fragen müssen noch von der Regierung geklärt werden!
Abnahme, ABE, Teilegutachten usw.
Wenn das erledigt ist, werden die Systeme zum Verkauf frei gegeben.
Gruß
Adrian