29.05.2009, 17:11
Auch OT, hält aber die Anfrage von String oben:
Rainer, wenn Du an einen Händler verkauftst, mußt Du als Gewerbetreibender dran denken, im Vertrag die Gewährleistung von Deiner Seite auszuschließen. Das geht bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden.
Wenn nämlich im Schadenfall der (private) Käufer einen Anspruch gegen den "Zwischenhändler" hat, kann dieser nämlich innerhalb eines Jahres wiederum auf Dich abwälzen.
Rainer, wenn Du an einen Händler verkauftst, mußt Du als Gewerbetreibender dran denken, im Vertrag die Gewährleistung von Deiner Seite auszuschließen. Das geht bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden.
Wenn nämlich im Schadenfall der (private) Käufer einen Anspruch gegen den "Zwischenhändler" hat, kann dieser nämlich innerhalb eines Jahres wiederum auf Dich abwälzen.