05.07.2003, 23:12
H-Kennzeichen gibt es dreissig Jahre nach Erstzulassung für Autos im Originalzustand (weitestgehend). Hier gilt aber das Jahr der Erstzulassung. Das heißt, ein Auto, welches im Dezember 74 zugelassen wurde, bekommt das H-Kennzeichen bereits ab dem 01.01.2004.
Natürlich erst nach einer TÜV-Prüfung nach §21c.
Natürlich erst nach einer TÜV-Prüfung nach §21c.