14.05.2009, 23:09
Das war wohl nicht seine Frage....
Autoreifen gelten im Durschnitt der Rechtsprechung
nach zwei Jahren nicht mehr als neuwertig, unabhängig
davon ob sie korrekt gelagert wurden oder nicht.
So z.B. ein Urteil des Amtsgerichts Worms.
Gruß Edgar
Autoreifen gelten im Durschnitt der Rechtsprechung
nach zwei Jahren nicht mehr als neuwertig, unabhängig
davon ob sie korrekt gelagert wurden oder nicht.
So z.B. ein Urteil des Amtsgerichts Worms.
Gruß Edgar