06.05.2009, 20:56
Ich stehe vor der Situation, dass meine Corvette beim neu erstellten CD Kurzgutachten unterbewertet wurde.
Anders ausgedrückt, wenn ich einen Totalschaden hätte, könnte ich sie (bzw. ein gleichwertiges Fahrzeug) zu dem dort genannten Preis unmöglich wieder erwerben.
Um eine Zahl zu haben, sagen wir mal das Gutachten würde auf 15.000.- Euro lauten.
Ich möchte nun die Versicherung aber gerne auf z.B. 18.000,- Euro abschliessen.
Add 1 :
Das kommt mich teurer und wenn ich (hoffentlich) nie einen Schaden habe, macht die Versicherung einen guten Deal
Add 2 :
Welche Summe bekomme ich, wenn mir z.B. das Fahrzeug komplett ausbrennt und kein Gutachter mehr, auf den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Restozustand zurückschliessen kann?
In dem mir vorliegenden Versicherungsantrag ist darüber leider kein Wort verloren und der zuständige Versicherungsvertreter kann oder will meine Frage nicht verstehen.
Ich habe einfach die Angst, unterversichert zu sein, weil der Gutachter sich an ein paar Macken an meinem Lack gestört hat, und den sonstigen Zustand des Fahrzeugs überhaupt nicht in seine Wertfindung einbezogen hat.
An anderer Stelle (ich finde es nicht wieder) meine ich den Rat gelesen zu haben, unbedingt den Wiederbeschaffungswert versichern zu lassen. Daher meine Frage hier.
Anders ausgedrückt, wenn ich einen Totalschaden hätte, könnte ich sie (bzw. ein gleichwertiges Fahrzeug) zu dem dort genannten Preis unmöglich wieder erwerben.
Um eine Zahl zu haben, sagen wir mal das Gutachten würde auf 15.000.- Euro lauten.
Ich möchte nun die Versicherung aber gerne auf z.B. 18.000,- Euro abschliessen.
Add 1 :
Das kommt mich teurer und wenn ich (hoffentlich) nie einen Schaden habe, macht die Versicherung einen guten Deal
Add 2 :
Welche Summe bekomme ich, wenn mir z.B. das Fahrzeug komplett ausbrennt und kein Gutachter mehr, auf den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Restozustand zurückschliessen kann?
In dem mir vorliegenden Versicherungsantrag ist darüber leider kein Wort verloren und der zuständige Versicherungsvertreter kann oder will meine Frage nicht verstehen.
Ich habe einfach die Angst, unterversichert zu sein, weil der Gutachter sich an ein paar Macken an meinem Lack gestört hat, und den sonstigen Zustand des Fahrzeugs überhaupt nicht in seine Wertfindung einbezogen hat.
An anderer Stelle (ich finde es nicht wieder) meine ich den Rat gelesen zu haben, unbedingt den Wiederbeschaffungswert versichern zu lassen. Daher meine Frage hier.
Gruß vom Ingo