02.05.2009, 02:36
also hier mal das Zitat aus dem Brief der am Kaufvertrag ist:
"Sollte das Fahrzeug nach Besichtugung vor Ort und durchzuführender Probfahrt nicht gefallen besteht wie vereinbart ein Rücktrittrecht ohne entstehende Kosten zu Ihren Lasten ( Z.B. Zoll Transport, oder Rücktirttgebühr etc.) Die Anzahlung würde in diesem Fall sofort zurückgezahlt werden."
und auf dem Kaufvertrag selbst:
"Volles Rückgaberecht/bzw. Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wenn der zustand nach besichtigung in Trappenkamp nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht, in diesem fall wird auch die geleistete anzahlung in Höhe von EUR 500,00 sorft zurückgezahlt.
Dieses Rückgaberecht besteht nur unmittelbar nach der Besichtung am standort in Norddeutschland. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag dirket am Standort Trappenkamp entstehen keine kosten für den Käufer, auch nicht hinsichtlich Zoll oder Transport"
"Verkauf erfolgt "As is"d.h. ohne Gewährleistung und nach US-Recht"
....
"Sollte das Fahrzeug nach Besichtugung vor Ort und durchzuführender Probfahrt nicht gefallen besteht wie vereinbart ein Rücktrittrecht ohne entstehende Kosten zu Ihren Lasten ( Z.B. Zoll Transport, oder Rücktirttgebühr etc.) Die Anzahlung würde in diesem Fall sofort zurückgezahlt werden."
und auf dem Kaufvertrag selbst:
"Volles Rückgaberecht/bzw. Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wenn der zustand nach besichtigung in Trappenkamp nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht, in diesem fall wird auch die geleistete anzahlung in Höhe von EUR 500,00 sorft zurückgezahlt.
Dieses Rückgaberecht besteht nur unmittelbar nach der Besichtung am standort in Norddeutschland. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag dirket am Standort Trappenkamp entstehen keine kosten für den Käufer, auch nicht hinsichtlich Zoll oder Transport"
"Verkauf erfolgt "As is"d.h. ohne Gewährleistung und nach US-Recht"
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