27.04.2009, 12:41
Die Sache ist folgende. Ein privater Garagenbetreiber kann dich nicht anzeigen sonden nur verzeigen. Die Rechtsgrundlage dafür ergeht aus dem richterlichen Verbot, dass das Parkieren für Unbefugte (wenn einer nicht bezahlt ist er das) verbietet. Dies wird meist mit einer Tafel signalisiert, die irgendwo aufgehängt ist. Das bedeutet, dass er dich bei Stadtrichteramt melden kann. Sie spricht eine Busse aus. Als Privater bekommt er aber keinen Cent der bezahlten Busse. Darum versuchen viele, das Geld direkt einzutreiben.
Eine Bussgeldbescheid der unter den Scheibenwischer geklemmt wurde, gilt vom Gesetz her als "nicht zugestellt". Das bedeutet, dass eine Busse der Polizei nach 30 Tagen nochmals zugestellt wird. Ob das der Parkhausbetreiber tun wird, wage ich zu bezweifeln.
Ich würde abwarten und nichts tun.
Grüsse Sani
Eine Bussgeldbescheid der unter den Scheibenwischer geklemmt wurde, gilt vom Gesetz her als "nicht zugestellt". Das bedeutet, dass eine Busse der Polizei nach 30 Tagen nochmals zugestellt wird. Ob das der Parkhausbetreiber tun wird, wage ich zu bezweifeln.
Ich würde abwarten und nichts tun.
Grüsse Sani