27.03.2009, 11:25
Zitat:Original von JR
Kettwicht,
auch ein Nicht-Anwalt sollte Jahre nach der Rechtsänderung mittlerweile den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung kennen.
... und das schreibt ein Nicht-Anwalt.
Gruß
JR
... brauchte ich bisher NICHT zu wissen, denn dies ist mein ERSTES und LETZTES NISCHENPRODUKT !!!
Und wie Thomas schon angemerkt hat... was nützen mir 3 Jahre Herstellergarantie, wenn die Garantiefälle niemand abarbeitet... ! ?