20.03.2009, 08:00
...
Hallo Mike,
das Gespräch zu Dritt zu führen ist der richtige Weg.
Es ist ja schön für die Werkstatt Deines Vertrauens, dass Du so zu ihr stehst, aber ganz frei von Schuld ist sie nicht, schließlich hast Du dort die Reparatur in Auftrag und Dein Fahrzeug in ihre Obhut gegeben.
Die Werkstatt ist bei der Vergabe von Unteraufträgen ganz klar verpflichtet, den Zustand des "weggegebenen Gutes" - also Deine Räder - genauestens zu begutachten und eine etwaige Beschädigung, vor Abgabe an den Subunternehmer, festzuhalten. Kommen die Räder von dort zurück ist eine dezidierte Wareneingangskontrolle unerlässlich, Schäden sind auf den Warenbegleitpapieren festzuhalten und es ist umgehend zu reklamieren, bzw. die Annahme ist zu verweigern. Geschieht das nicht und die Ware wird angenommen, ist der Sachstand des Gefahrenübergangs auf Deine Vertrauenswerkstatt erfüllt und der Pneumann außen vor. Ausnahme wäre, man kann ihm direkt ein Fehlverhalten eindeutig nachweisen, zB durch ein Geständnis, oder einen Zeugen. Das wird wohl so nicht klappen, denke ich.
Aber eigentlich ist ja egal wer zahlt - nur zahlen muss eben wer...
Grüße, Thomas
Hallo Mike,
das Gespräch zu Dritt zu führen ist der richtige Weg.
Es ist ja schön für die Werkstatt Deines Vertrauens, dass Du so zu ihr stehst, aber ganz frei von Schuld ist sie nicht, schließlich hast Du dort die Reparatur in Auftrag und Dein Fahrzeug in ihre Obhut gegeben.
Die Werkstatt ist bei der Vergabe von Unteraufträgen ganz klar verpflichtet, den Zustand des "weggegebenen Gutes" - also Deine Räder - genauestens zu begutachten und eine etwaige Beschädigung, vor Abgabe an den Subunternehmer, festzuhalten. Kommen die Räder von dort zurück ist eine dezidierte Wareneingangskontrolle unerlässlich, Schäden sind auf den Warenbegleitpapieren festzuhalten und es ist umgehend zu reklamieren, bzw. die Annahme ist zu verweigern. Geschieht das nicht und die Ware wird angenommen, ist der Sachstand des Gefahrenübergangs auf Deine Vertrauenswerkstatt erfüllt und der Pneumann außen vor. Ausnahme wäre, man kann ihm direkt ein Fehlverhalten eindeutig nachweisen, zB durch ein Geständnis, oder einen Zeugen. Das wird wohl so nicht klappen, denke ich.
Aber eigentlich ist ja egal wer zahlt - nur zahlen muss eben wer...
Grüße, Thomas