24.06.2003, 12:15
Habe gelesen das der Händler sein Fahrzeug nur an Händler oder Export verkauft.
Da ich selber im Autoverkauf arbeite kann ich nur von uns ausgehen.
Das bedeutet, das wir Fahrzeuge mit denen wir nichts zu tun haben wollen so verkaufen.
Die Sachmangelhaftung sagt aus "bei Gebrauchtfahrzeugen haftet der Händler für alle Mangel die bei Gefahren übergabe(also des Autos) im Keim vorhanden waren."
Bei Gebrauchtwagen ist die Sachmangelhaftung auf 1 Jahr reduzierbar.
Aber da gibt es noch die Beweislastumkehr: Im 1. halben Jahr muss der Händler beweisen das der Mangel nicht da war.Im 2. halben Jahr muss der Käufer beweisen das der Mangel schon da war.
Also was lernen wir daraus.
Solche Autos sind mit sicherheit mit Mängeln behaftet, sonst kann man solch ein Auto
doch an Privat verkaufen,oder?
Da ich selber im Autoverkauf arbeite kann ich nur von uns ausgehen.
Das bedeutet, das wir Fahrzeuge mit denen wir nichts zu tun haben wollen so verkaufen.
Die Sachmangelhaftung sagt aus "bei Gebrauchtfahrzeugen haftet der Händler für alle Mangel die bei Gefahren übergabe(also des Autos) im Keim vorhanden waren."
Bei Gebrauchtwagen ist die Sachmangelhaftung auf 1 Jahr reduzierbar.
Aber da gibt es noch die Beweislastumkehr: Im 1. halben Jahr muss der Händler beweisen das der Mangel nicht da war.Im 2. halben Jahr muss der Käufer beweisen das der Mangel schon da war.
Also was lernen wir daraus.
Solche Autos sind mit sicherheit mit Mängeln behaftet, sonst kann man solch ein Auto
doch an Privat verkaufen,oder?