09.03.2009, 17:32
Frank, die Reihenfolge ist wohl egal. Trotzdem MÜSSEN alle geforderten Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden, sonst findet keine Bearbeitung statt. D.h. behällt man den "Alten" und verschrottet ihn erst in zwei Monaten kann man auch den Antrag erst in zwei Monaten einreichen. Wie sollte man das sonst überwachen?