06.03.2009, 17:52
Zitat:Original von man-in-white
Ich hatte bisher folgende Regelung im Kopf:
Nebkler dürfen nur bei eingeschaltetem Abblendlicht brennen (VW und Audi scheinen da eine Ausnahmegenehmigung zu haben )
Nebler müssen bei Fernlicht ausgehen.
Sollte sich da was geändert haben? Aber ist ja komisch, daß auch bei neuen Autos so eine Schaltung geht.
Frank
Hi Frank,
Deine Erinnerung täuscht Dich nicht.
Sind die Nebelscheinwerfer Teil der Hauptbeleuchtung (integriertes Teil als Abblendlicht/Fernlicht/Nebelscheinwerfer-Kombination) darf das Abblendlicht, wenn es sich nicht um Gasentladungsleuchten, wie Xeon und Gleichwertige handelt, erlischen.
Sind die Nebelscheinwerfer extern an der Fahrzeugfront montiert, muss das Abblendlicht wärend der Nebelscheinwerferbenutzung aktiviert bleiben.
Wärend der Benutzung von Nebelscheinwerfer muss das Fernlicht automatisch deaktiviert werden und darf sich beim ausschalten der Nebelscheinwerfer wieder automatisch aktivieren, wenn das Fehrnlicht zuvor aktiv war.
Bei Benutzung von Gasentladungsleuchtmitteln muss das Abblendlicht immer leuchten, auch wenn Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
So steht es in der StVZO.
Da stehen auch die Vor-Bedingungen und Ausnahmen für den Gebrauch von Nebelscheinwerfern und Zusatzbeleuchtungen drin.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI