28.02.2009, 23:04
Hallo Martin,
wenn deine Reifen eine M+S Kennzeichnung haben und nur bis 180 Km/h zugelassen sind so muss in der Nähe des Tacho eine kleine Kennzeichnung (Aufkleber) mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befestigt werden (gibt es beim Reifenhändler), dann macht der TÜV keine Beanstandung.
An meiner C3 fahre ich wie Thomas den Goodyear GT+4.
Nach Aussage meines Reifenhändlers müsste dieser Reifen ab dem Frühjahr wieder in Deutschland verfügbar sein.
Gruß
Henry
wenn deine Reifen eine M+S Kennzeichnung haben und nur bis 180 Km/h zugelassen sind so muss in der Nähe des Tacho eine kleine Kennzeichnung (Aufkleber) mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befestigt werden (gibt es beim Reifenhändler), dann macht der TÜV keine Beanstandung.
An meiner C3 fahre ich wie Thomas den Goodyear GT+4.
Nach Aussage meines Reifenhändlers müsste dieser Reifen ab dem Frühjahr wieder in Deutschland verfügbar sein.
Gruß
Henry