19.02.2009, 18:22
Die Umweltprämie gilt für den Erwerb von Neufahrzeugen
und Jahreswagen.
Als Neufahrzeug gilt dabei jeder Pkw, der zum ersten
Mal und in Deutschland zugelassen wird – unabhängig
davon, ob dieses Fahrzeug gekauft oder
geleast wird. Zusätzlich muss das Neufahrzeug mindestens
die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen.
Ein Jahreswagen ist ein Auto, das – zurückgerechnet
vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/
die Antragstellerin – maximal ein Jahr einmalig auf
einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen
oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler,
eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen
oder eine Automobilleasinggesellschaft
zugelassen war.
Quelle: https://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf...ie_s4b.pdf
LG, Fabi
und Jahreswagen.
Als Neufahrzeug gilt dabei jeder Pkw, der zum ersten
Mal und in Deutschland zugelassen wird – unabhängig
davon, ob dieses Fahrzeug gekauft oder
geleast wird. Zusätzlich muss das Neufahrzeug mindestens
die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen.
Ein Jahreswagen ist ein Auto, das – zurückgerechnet
vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/
die Antragstellerin – maximal ein Jahr einmalig auf
einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen
oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler,
eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen
oder eine Automobilleasinggesellschaft
zugelassen war.
Quelle: https://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf...ie_s4b.pdf
LG, Fabi