15.02.2009, 14:41
Hallo Häuptling Großes Risiko!
Sei froh, dass er Dir überhaupt Gewährleistung gibt und das Auto nicht im Kommission als Privatverkauf deklariert.
Ob ein derartiges Übergabeprotokoll gerichtsfest ist oder nicht, wird sich sowieso erst im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung stellen.
Dann kommt es viel mehr drauf an, wer den besseren Anwalt hat.
Wichtig ist also vor allem eine Rechtschutzversicherung.
Die pauschale Annahme, dass ein in den ersten sechs Monaten auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, ist IMHO bei einem Auto mit über 100 tkm auf der Uhr nicht unbedingt selbstverständlich.
Gruß
JR
Sei froh, dass er Dir überhaupt Gewährleistung gibt und das Auto nicht im Kommission als Privatverkauf deklariert.
Ob ein derartiges Übergabeprotokoll gerichtsfest ist oder nicht, wird sich sowieso erst im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung stellen.
Dann kommt es viel mehr drauf an, wer den besseren Anwalt hat.
Wichtig ist also vor allem eine Rechtschutzversicherung.
Die pauschale Annahme, dass ein in den ersten sechs Monaten auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, ist IMHO bei einem Auto mit über 100 tkm auf der Uhr nicht unbedingt selbstverständlich.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!