12.02.2009, 21:36
Bei uns kann man auch vieles durch eine Einzelabnahme eintragen lassen, aber das beginnt dann bei 2000 Euro und geht bis ins unvorstellbare.
Einfacher geht es wenn es für etwas eine CH-Typengenehmigung gibt (sowas wie ne ABE).
Ein Tüv-gutachten reicht aber im Normalfall nicht aus oder wird schlicht und einfach nicht akzeptiert...
Dies bezieht sich halt aber auf einen Typen oder eben die Typenscheinnummer, die aber bei Importwagen fehlt, die haben Typenschein X, die werden "speziell" behandelt.
Im weiteren ist bei uns halt auch vieles nicht möglich, weil die gesetzlichen Rahmen enger gesteckt sind, z.b. ist es nicht oder nur schwer möglich eine Leistungssteigerung von mer als 20% durchzubringen, weil ab da der Nachweis erbracht werden muss (vom Hersteller des Fahrzeuges), dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Auch ein offener Luftfilter ist hier so gut wie unmöglich eingetragen zu bekommen oder eine Unterbodenbeleuchtung kann man gleich ganz vergessen. Leider ist über solche Dinge auch immer die Rennleitung informiert und wenn die dich Anhalten können die dich zur MFK (zum TÜV) schicken...
Es gelten aber in Bezug auf Abgaswerte usw. immer die Vorschrift des Jahres der 1. Zulassung (also sowas wie Euronorm 5 usw. kennen wir nicht). Das heisst ich kann oder darf meine 76er ohne Kat fahren und muss dafür nicht mehr Steuern oder sonst was bezahlen. Auch darf das Auto weil so original hinten rote Blinker haben usw. Hat eben alles seine Vor- und Nachteile...
Einfacher geht es wenn es für etwas eine CH-Typengenehmigung gibt (sowas wie ne ABE).
Ein Tüv-gutachten reicht aber im Normalfall nicht aus oder wird schlicht und einfach nicht akzeptiert...
Dies bezieht sich halt aber auf einen Typen oder eben die Typenscheinnummer, die aber bei Importwagen fehlt, die haben Typenschein X, die werden "speziell" behandelt.
Im weiteren ist bei uns halt auch vieles nicht möglich, weil die gesetzlichen Rahmen enger gesteckt sind, z.b. ist es nicht oder nur schwer möglich eine Leistungssteigerung von mer als 20% durchzubringen, weil ab da der Nachweis erbracht werden muss (vom Hersteller des Fahrzeuges), dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Auch ein offener Luftfilter ist hier so gut wie unmöglich eingetragen zu bekommen oder eine Unterbodenbeleuchtung kann man gleich ganz vergessen. Leider ist über solche Dinge auch immer die Rennleitung informiert und wenn die dich Anhalten können die dich zur MFK (zum TÜV) schicken...
Es gelten aber in Bezug auf Abgaswerte usw. immer die Vorschrift des Jahres der 1. Zulassung (also sowas wie Euronorm 5 usw. kennen wir nicht). Das heisst ich kann oder darf meine 76er ohne Kat fahren und muss dafür nicht mehr Steuern oder sonst was bezahlen. Auch darf das Auto weil so original hinten rote Blinker haben usw. Hat eben alles seine Vor- und Nachteile...