02.01.2009, 14:44
Ja, aber nur, wenn man sie stillegen will. Meine bleibt angemeldet. Ein "Winterauto" habe ich auch schon mal gehabt, aber bei unseren "Wintern" steht das zu 98% vor der Tür. Abmelden kann ich es dann auch nicht, weil ein abgemeldetes Auto nicht an der Strasse stehen darf.Nur dann macht der Ausdruck Winterauto auch Sinn. Mein Carport-Platz ist für mein Vettchen reserviert. Und, verkaufen will ich sie sowieso nicht(vorerst) Solange wie die Maschine läuft, bleibt sie bei mir..
Gruß Dieter
Gruß Dieter
take it easy, but take it