08.06.2003, 23:16
Hallo Sebastian,
das machen viele Händler seit einiger Zeit so. Das hat mit dem Gewährleistungsrecht zu tun, das wir seit einiger Zeit haben. Wenn innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Verkauf etwas kaputt geht, wird erstmal grundsätzlich davon ausgegangen, dass es schon bei der Fahrzeugübergabe so war oder es absehbar war. Da ist der Händler in der Beweispflicht, er müßte genau darlegen , dass das nicht so war. Kannst Dir vorstellen, dass das nicht ganz einfach ist, bis unmöglich.
Unter Händlern ist diese Gewährleistung ausgeschlossen. Bei einem Verkauf in das Ausland auch.
Kauf Dir mal das neue "Markt für klassische Automobile" (die mit dem Porsche 917 vorne drauf), da steht ein langer Artikel über diese Gewährleistung drin, da werden alle Nachteile des neuen Rechts für den Bürger genau beschrieben, auch die wenigen Vorteile.
Grüße
das machen viele Händler seit einiger Zeit so. Das hat mit dem Gewährleistungsrecht zu tun, das wir seit einiger Zeit haben. Wenn innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Verkauf etwas kaputt geht, wird erstmal grundsätzlich davon ausgegangen, dass es schon bei der Fahrzeugübergabe so war oder es absehbar war. Da ist der Händler in der Beweispflicht, er müßte genau darlegen , dass das nicht so war. Kannst Dir vorstellen, dass das nicht ganz einfach ist, bis unmöglich.
Unter Händlern ist diese Gewährleistung ausgeschlossen. Bei einem Verkauf in das Ausland auch.
Kauf Dir mal das neue "Markt für klassische Automobile" (die mit dem Porsche 917 vorne drauf), da steht ein langer Artikel über diese Gewährleistung drin, da werden alle Nachteile des neuen Rechts für den Bürger genau beschrieben, auch die wenigen Vorteile.
Grüße