24.12.2008, 12:08
Die jeweil geltenden Vorschriften hinsichtlich der Lautstärke für jedes Auto sind diejenigen, die zum Zeitpunkt von dessen EZ in Kraft waren.
Also herausfinden, was damals der maximal zulässige Grenzwert war und dann einen TÜVler suche, der das einträgt.
Kennzeichengröße ist ein ganz anderes und hier im Forum wohldokumentiertes Thema.
Gruß
JR
Also herausfinden, was damals der maximal zulässige Grenzwert war und dann einen TÜVler suche, der das einträgt.
Kennzeichengröße ist ein ganz anderes und hier im Forum wohldokumentiertes Thema.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!