01.12.2008, 20:22
Gell und anschliessend darf man, wenn man das Glück hat einer der auserwählten zu sein, die nach dem Datenaustausch NL-D nachgeprüft werden die Differenz zwischen dem niederländischen Zoll und dem Deutschen Zoll nachzahlen.
Es gilt nämlich die Einfuhr aus einem Drittland, nicht die Einfuhr aus einem EU-Land, in anderen Foren las man schon die ersten Wettern, die auch bei niederländischen Händlern gekauft und nachverzollen durften.
Diese Möglichkeit besteht nur, wenn ein Niederländer das Fahrzeug in seinem Privatbesitz hatte und dann in ein EU-Land weiterveräussert
Es gilt nämlich die Einfuhr aus einem Drittland, nicht die Einfuhr aus einem EU-Land, in anderen Foren las man schon die ersten Wettern, die auch bei niederländischen Händlern gekauft und nachverzollen durften.
Diese Möglichkeit besteht nur, wenn ein Niederländer das Fahrzeug in seinem Privatbesitz hatte und dann in ein EU-Land weiterveräussert