21.03.2002, 13:49
Hallo ,
Den Ausführungen von´hubsi´ist nichts hinzuzufügen, aber ich wollte es nur nochmal deutlich zum Ausdruck bringen !!!
Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens oder der Geräuschemissionen ist mit der Erlöschung der BE verbunden, sowie den aufgeführten Problemen (Versicherungsschutz usw.)
Also keine ´Ordnungswiedrigkeit´ oder ´Kinkerlitzchen´, da geht es schon richtig zur Sache !
Ja, Ja ich weiß schon, ´wenn es denn erkannt wird´!
Aber man sollte sich schon im Klaren sein was man dar macht !
Selbst vor 20-Jahren mit der Mofa war das kein Kavaliersdelikt, da mußte ich schon vor den ´Kadi´!
Gruß, Jürgen
Zitat:Also, es ist lediglich eine Ordungswidrigkeit, die, wenn sie von den Cop's überhaupt bemerkt wird, denn V 8 muss so klingen, ein paar Euros kostet. Den Versicherungsschutz verliert man wegen einer geänderten Auspuffanlage nicht. !!
Den Ausführungen von´hubsi´ist nichts hinzuzufügen, aber ich wollte es nur nochmal deutlich zum Ausdruck bringen !!!
Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens oder der Geräuschemissionen ist mit der Erlöschung der BE verbunden, sowie den aufgeführten Problemen (Versicherungsschutz usw.)
Also keine ´Ordnungswiedrigkeit´ oder ´Kinkerlitzchen´, da geht es schon richtig zur Sache !
Ja, Ja ich weiß schon, ´wenn es denn erkannt wird´!
Aber man sollte sich schon im Klaren sein was man dar macht !
Selbst vor 20-Jahren mit der Mofa war das kein Kavaliersdelikt, da mußte ich schon vor den ´Kadi´!
Gruß, Jürgen
Grüße,Jürgen