21.11.2008, 18:56
Zitat:Schliesslich muss ja jede Versicherung bezahlen, wenn ich mal ein Auto anfahre.
Und schon dabei kann man schnell in der Wiese liegen. Zwar muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Geschädigten immer schadlos stellen, aber der Versicherer darf bei seinem Kunden Regress nehmen, wenn dieser seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, also z. B. groß Fahrlässig handelte und da macht doch ein Ausschluss der groben Fahrlässigkeit schon wieder sinn...
Viele Grüße
Frank