20.11.2008, 10:21
Hallo Adrian,
also ich würde sagen ja. Da dies ein zeitgenössicher Umbau darstellt, sollte die C3 trotzdem ein H-Kennzeichen bekommen. Zitat aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO:
Die Originalität ... muß gegeben sein. Bei einigen
Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem
zuständigen Oldtimer-Fachmann)...Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein...
...also müsste es demnach funktionieren, es sei denn die Maco-Shark Front ist jünger als 20. Davon hab ich keine Ahnung
LG, Fabi
also ich würde sagen ja. Da dies ein zeitgenössicher Umbau darstellt, sollte die C3 trotzdem ein H-Kennzeichen bekommen. Zitat aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO:
Die Originalität ... muß gegeben sein. Bei einigen
Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem
zuständigen Oldtimer-Fachmann)...Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein...
...also müsste es demnach funktionieren, es sei denn die Maco-Shark Front ist jünger als 20. Davon hab ich keine Ahnung
LG, Fabi