20.03.2002, 19:40
@Peter:
Das Thema wurde im Forum schon mal diskutiert:
"Allerdings habe ich vom TÜV (auf deren Homepage) eine andere Definition gefunden wann die Betriebserlaubniss erlischt. Dies sind drei Punkte:
1. Veränderungen an der Auspuffanlage die die Geräuschemissionen erhöhen (Wenn keine ABE vorhanden)
2. Bauliche Veränderungen am Fahrzeug die das Fahrzeug vom Grunde her umgestallten (z.b. ein Cabrio flexen)
3. Bauliche Veränderungen die andere Verkehrsteilnehmer gefährden. "
Kam damals von Jochen.
Gruss
Andreas
Das Thema wurde im Forum schon mal diskutiert:
"Allerdings habe ich vom TÜV (auf deren Homepage) eine andere Definition gefunden wann die Betriebserlaubniss erlischt. Dies sind drei Punkte:
1. Veränderungen an der Auspuffanlage die die Geräuschemissionen erhöhen (Wenn keine ABE vorhanden)
2. Bauliche Veränderungen am Fahrzeug die das Fahrzeug vom Grunde her umgestallten (z.b. ein Cabrio flexen)
3. Bauliche Veränderungen die andere Verkehrsteilnehmer gefährden. "
Kam damals von Jochen.
Gruss
Andreas
Viele Grüße
Andreas
Andreas