29.10.2008, 12:28
Ichhabe gerade mit dem TüV Süd und dem TüV östereich, bei dem wir homologiert sind, gesprochen.
Laut StVZO hat sich da nichts geändert.
Auf Grund des Passantenschutzes sind Sidepipes auf der Fussgängerseite (rechts bei uns) nicht zulässig.
Atrappen sind allerdings erlaubt - bedeutet man müsste die Rechte schliessen und alles über die Linke leiten.
Bei Endrohren ist das wieder ein anderes Thema
Laut Definition ist alles hinter der hinteren Achse keine Sidepipe mehr!
Ich bin am überlegen, ob sich das mit einer Klappensteuerung umgehen lässt.
Von der Konstruktion her eine H-Pipe mit Klappe auf der rechten Seite, die im Stand und bei tiefen Geschwindigkeiten schliesst und somit nur während der Fahrt rechts öffnet.
Laut StVZO hat sich da nichts geändert.
Auf Grund des Passantenschutzes sind Sidepipes auf der Fussgängerseite (rechts bei uns) nicht zulässig.
Atrappen sind allerdings erlaubt - bedeutet man müsste die Rechte schliessen und alles über die Linke leiten.
Bei Endrohren ist das wieder ein anderes Thema
Laut Definition ist alles hinter der hinteren Achse keine Sidepipe mehr!
Ich bin am überlegen, ob sich das mit einer Klappensteuerung umgehen lässt.
Von der Konstruktion her eine H-Pipe mit Klappe auf der rechten Seite, die im Stand und bei tiefen Geschwindigkeiten schliesst und somit nur während der Fahrt rechts öffnet.
Danke, Sascha