23.10.2008, 00:54
Hallo Paul,
Pensionskassen (betrieblich oder überbetrieblich) funktionieren schon nach dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. dort wird das Kapital für die Rente wirklich angespart.
Lediglich unsere gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, d.h. die Renten werden zeitgleich direkt aus den Beiträgen bezahlt.
Auf Struppis Erklärung wäre ich im Zweifelsfall auch gespannt.
Gruß
JR
Pensionskassen (betrieblich oder überbetrieblich) funktionieren schon nach dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. dort wird das Kapital für die Rente wirklich angespart.
Lediglich unsere gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, d.h. die Renten werden zeitgleich direkt aus den Beiträgen bezahlt.
Auf Struppis Erklärung wäre ich im Zweifelsfall auch gespannt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!