19.10.2008, 20:23
Hi Roeppi,
wo steht denn, dass die Rückrufaktion nicht ausgeführt worden ist?
Es wäre nicht das erste Dach, das auch nach Kleben noch weggeflogen ist.
Erst mal nachdenken und vor allem nachprüfen - für eine Vorverurteilung des Händlers ist es deutlich zu früh!
Gruß
JR
wo steht denn, dass die Rückrufaktion nicht ausgeführt worden ist?
Es wäre nicht das erste Dach, das auch nach Kleben noch weggeflogen ist.
Erst mal nachdenken und vor allem nachprüfen - für eine Vorverurteilung des Händlers ist es deutlich zu früh!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!