14.09.2008, 21:36
Zitat:Original von Corvettenuschi
Richtig, wenn der "Helfer" ungefragt gehandelt hat. Also nicht, wenn es eine Gefälligkeitshandlung war.
ganz wichtige Formulierung! sonst lehnen sie ab.
mir hatte mal jemand bei einer Wohnungsrenovierung geholfen und den Eckhahn aus der Wand gehauen mit dem Ergebnis, dass die ganze Wohnung unter Wasser stand. Es gab keinen Pfennig von seiner Haftpflicht weil es eben eine Gefälligkeit war. Hätte er es, wie Anke gesagt hat, von vornherein dort richtig formuliert hätten sie auch bezahlt.