14.09.2008, 21:22
Zitat:Original von sieme
Moin Manu,
der "Helfer" hat Dir einen Schaden zugefügt.
Das bezahlt seine "Privathafpflichtversicherung.
Gruss Sven
Richtig, wenn der "Helfer" ungefragt gehandelt hat. Also nicht, wenn es eine Gefälligkeitshandlung war.
Manu, da ich dich so verstanden habe, daß er ungefragt gehandelt hat, soll er es seiner Versicherung melden, damit du den Schaden ersetzt bekommst.
viel Erfolg
wünscht Dir
Anke
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008