11.09.2008, 12:56
Die Eintragung sieht ok aus. Wie gesagt bei Neufahrzeugen sind sie jetzt strenger es gibt auch schon genug Diskussionen im Forum dazu.
Link zu weiteren Informationen
Rote Blinker hinten sind an Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1970 zugelassen wurden, erlaubt. Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, ist eine Ausnahmegenehmigung (von der Behörde) erforderlich. Diese wird jedoch heute nicht mehr erteilt .Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin.
Die Feststellung der "Etwa-Wirkung" und Ausnahmegenehmigungen werden im Fz-Brief eingetragen.
Rote Blinker sind bei Neu oder Wiederzulassung nur noch für Oldtimer möglich. Es gibt sogar schon Gerichtsurteile, bei denen Fahrer von rot blinkenden US-Cars eine Unfall-Teilschuld erhalten haben.
Ich fahre ja selbst so und wollte nur auf die Risiken hinweisen. Um ganz sicher zu gehen, klärt man das mit seiner Versicherung ab.
Viele Grüße
Robert
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Rote Blinker hinten sind an Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1970 zugelassen wurden, erlaubt. Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, ist eine Ausnahmegenehmigung (von der Behörde) erforderlich. Diese wird jedoch heute nicht mehr erteilt .Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin.
Die Feststellung der "Etwa-Wirkung" und Ausnahmegenehmigungen werden im Fz-Brief eingetragen.
Rote Blinker sind bei Neu oder Wiederzulassung nur noch für Oldtimer möglich. Es gibt sogar schon Gerichtsurteile, bei denen Fahrer von rot blinkenden US-Cars eine Unfall-Teilschuld erhalten haben.
Ich fahre ja selbst so und wollte nur auf die Risiken hinweisen. Um ganz sicher zu gehen, klärt man das mit seiner Versicherung ab.
Viele Grüße
Robert
VG BobbyC5